Gesetzliche Grundlagen

Wir sind ein vom Veterinäramt zugelassenes Institut für Bestattungen und beraten Sie gerne fachkundig, pietätvoll und umfassend über die Möglichkeiten der Tierbestattung.

Die gesetzlichen Vorschriften sehen aus hygienischen Gründen eine Entsorgung in Tierkörperbeseitigungsanstalten (früher Abdeckereien) vor, aber auch eine Bestattung auf einem Tierfriedhof oder eine Kremierung (Einäscherung) des geliebten Tieres ist möglich.

Viele Tierbesitzer möchten nach dem Ableben der Tiere keine Entsorgung, sondern eine würdevolle Bestattung.